Die Lesbarkeit des Rechts

Texttheoretische Lektionen für eine postmoderne juristische Methodologie

  • Erscheinungsdatum: 24.08.2020
  • broschiert
  • 224 Seiten
  • 22.2 x 14 cm
  • ISBN 978-3-95832-222-6
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Beschreibung


Die Rechtswissenschaft, liest man in jüngerer Zeit, müsse sich, um den Herausforderungen der Moderne gewachsen zu sein, endlich von ihrem klassischen Anspruch als hermeneutische Textwissenschaft abwenden und stattdessen als pragmatische »Entscheidungswissenschaft« neu konzipieren. Quer zu dieser These wird hier ein Modell vorgeschlagen, das als kennzeichnend für das operative Verfahren des modernen Rechtssystems gerade seine Textualität bestimmt. »Text« benennt dabei nicht länger nur eine bestimmte Schriftform, sondern verweist auf eine juridische Praxis, die, statt sich auf von außen vorgegebene Legitimationsmuster zu stützen, sich über die Schaffung interner Anschlußmöglichkeiten selbst plausibilisiert.

Ino Augsberg


Ino Augsberg ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht und Co-Direktor des Hermann Kantorowicz-Instituts für juristische Grundlagenforschung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Pressestimmen


Ein gut geschriebener postmoderner Parforceritt (...)
Germanistik 2010 (Bd.51) Heft 3-4, Christian Stetter.
Diese Lektionen sind unterhaltsam, hoch anregend, teilweise genial formuliert und sprachlich bestechend. (...) Die erste Lektion lautet, dass die Lesbarkeit der Gestze nicht zu trennen ist von der Unlesbarkeit.
Der Staat, Bd. 50, Heft 2 (2011), Christian Volk.
Die spannende Frage lautet: Wo aber will er hin? Davon handelt das Buch, seine gescheite, vor allem auch glänzend geschriebene Dissertation, die den Autor bereits als kompetenten Wissenschaftler ausweist. Der den umfänglichen Stoff beherrscht, ihn auf weite Strecken sogar meisterhaft gestaltet. Kurz: Man liest sein Buch mit großer Freude, stets angeregt und nicht nur selten zustimmend. Sowie allemal mit Gewinn.
JZ, 6/2010, Walter Grasnick.
Augsberg hat einen Problemkrimi geschrieben. (...) Der Autor deckt mehr als nur eine Untat auf. Und er entlarvt mehrere Täter. Dazu bedient er sich einer ganzen Truppe von Hilfssheriffs. Sie tragen ausnahmslos prominente Namen (...). Das, was Augsberg mit analytischer Schärfe brillant herausgearbeitet hat, trifft - zumindest weitgehend - tatsächlich zu.
Juristen Zeitung, 65 Jg., 19. März 2010, Walter Grasnick.
Er [Augsberg] kann geistreich formulieren, reizt selbst dort zum Lesen, wo man ihm nicht mehr folgen möchte, und er kann das Gefühl vermitteln, als müsse man das alles wissen, was er schreibt. (...) wer erleben will, wie moderne Philosophie, die sich auf nichts festlegen will, um das Recht ringt, der muss sich mit der ›Lesbarkeit des Rechts‹ auseinandersetzen.
Rechtstheorie 40 (2009), Gerd Roellecke .
Die Demokratie bleibt im Kommen. Das Buch von Augsberg ist dafür ein wichtiger Schritt. Das Gesetz wird unlesbar als gerundete Totalität. Es wird lesbar als Streit, der immer nur vorläufig entschieden werden darf. Er verknüpft nicht nur auf fruchtbare Weise das Recht mit der Literatur, sondern er genügt vor allem den damit gesetzten sprachlichen Maßstäben. Sein Text ist klar geschrieben und trotzdem herrlich komplex. Man sollte es als Stilfibel für junge Juristen verwenden und natürlich als Stachel im Fleisch alter Rechtstheoretiker.
Kritische Justiz, 2/2010, Ralph Christensen.