Die Medien des Rechts: Sprache

  • 1. Auflage
  • Erscheinungsjahr: 2011
  • Erscheinungsdatum: 01.01.2011
  • Hardcover
  • 216 Seiten
  • 22.2 x 14 cm
  • ISBN 978-3-942393-05-8
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Beschreibung


Das Projekt »Die Medien des Rechts« möchte aufzeigen, dass es einen intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien und Recht gibt. Ein Medium wie Schrift ist nicht einfach ein Kanal, in dem rechtliches Wissen kommuniziert wird, sondern hat vielmehr selbst rechtsbildende Konsequenzen. Medien formatieren den Raum, in dem sich praktisches (Regel-)Wissen und damit auch Recht ausbildet. Ohne Lautsprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem – und ohne Computertechnologie kein fragmentiertes Weltrecht. Das sind die Zusammenhänge, denen »Die Medien des Rechts« nachgehen.

Von den vier Teilen des Projekts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computertechnologie – erscheinen die ersten beiden im Frühjahr 2011, der dritte und vierte Teil ein bzw. zwei Jahre später.

Im hier vorliegenden ersten Band des Projekts »Die Medien des Rechts« steht die Evolution von (Laut-)Sprache und ihre Verwendung für Rechtszwecke in oralen Kulturen im Vordergrund. Recht ist keineswegs zwingend an Autonomie und Normen im Sinne mehr oder weniger voll expliziter Sätze gebunden. Ungeschriebenes Recht existiert zunächst in eher kryptischen, das gesamte praktische Wissen übergreifenden Wortformeln, die eng an das situationspragmatische Handeln innerhalb oraler Kulturen und ihrer Lebensformen gebunden sind.

Thomas Vesting


Thomas Vesting ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität, Frankfurt am Main. Sein Arbeitsschwerpunkt ist Recht und Theorie der Medien. Bei Velbrück Wissenschaft erschienen: Die Medien des Rechts I–IV (2011–2015). Für die Übersetzung dieser vier Bände hat er 2015 den Preis zur Förderung der Übersetzung geisteswissenschaftlicher Werke durch Geisteswissenschaften International des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. erhalten.

Pressestimmen


Die ersten beiden Bände bilden ein Ergebnis von im besten Sinne interdisziplinärer Forschung. (...) Vesting hat Stöße von nichtjuristischer Literatur durchgearbeitet: nicht nur die einschlägigen im engeren Sinne rechts- und medientheoretischen Arbeiten, sondern auch die relevante historische, ethnologische und kulturwissenschaftliche Literatur.
Reinhard Zimmermann, Juristische Bücher des Jahres: eine Leseempfehlung.
Mit einer enzyklopädischen Bandbreite und mit spürbarer Lust an der interdisziplinären Kontaktaufnahme zitiert Vesting Erkenntnisse aus Medien- und Rechtswissenschaft, aus Semiotik, Linguistik, Sprachtheorie, Evolutionsbiologie und anderem mehr. Thematisiert werden die Entwicklung von Individualität und Innerlichkeit im Medium des Briefromans seit dem 18. Jahrhundert ebenso wie magische Praktiken und Rituale der zentralafrikanischen Azande oder die rabbinische Tradition der Interpretation der Tora. (...) Sprache, Schrift und Buchdruck [sind] bei Vesting eben nicht als (materielle) Medien zu verstehen (...), sondern als "Möglichkeitsraum" (...). Sie stellen begriffliche Rahmen und methodische Instrumente für die Erklärung bereit, weshalb in einer gegebenen Epoche das Recht und seine Kommunikation so und nicht anders geregelt waren. Vesting zielt also nicht auf einen spezifischen Medienbegriff, sondern auf ein interdisziplinäres 'Dazwischen', auf Zusammenführung, Verknüpfung und das In-Kontakt-Treten von Disziplinen.«
MEDIENwissenschaft, 02/03/2014, Dietmar Kammerer.
Am Anregungsreichtum von Vestings medientheoretischem Zugang zum Phänomen des Rechts besteht (...) kein Zweifel. (...), dass Vesting ein großer Wurf geglückt ist. Wenn seine Ausführungen so breit zur Kenntnis genommen werden, wie sie es verdienen, werden sie die deutschsprachige Rechtstheorie gehörig durchrütteln.
Journal der juristischen Zeitgeschichte, 3/2014, Michael Pawlik.
Die 'Medien des Rechts' haben das Zeug dazu, eine neuartige Abgrenzung von Größen wie Kelsen, Hart und Luhmann zu liefern, deren Rechtsbegriffe außer Acht gelassen haben, die Rechtsgeltung auf der 'Grundlage' eines praktischen Wissens zu identifizieren [...].
Soziologische Revue, 04/2014, Linda Nell.