Die Rechtswissenschaft hat sich in den letzten zweihundert Jahren zu einem für Nichtjurist:innen verschlossenen Denkgebäude entwickelt. Formalismus und Systematik finden keinen Weg mehr, soziale Wirklichkeit und Lebensverhältnisse methodisch sicher einzubeziehen. Dabei werden seit Mitte des 19. Jahrhunderts kontinuierlich Versuche unternommen, juristisches und sozialwissenschaftliches Denken näher zueinander zu rücken. Lautmanns Buch zeichnet diese Diskurse vom Anbeginn bis zur Gegenwart nach und unternimmt eine Deutung ihres Misslingens.
Insbesondere die deutsche Rechtsdogmatik zeichnet sich durch einen zugespitzten, weltweit beispiellosen Normativismus aus. Dabei wurde dessen Hermetik immer wieder infrage gestellt. An den damaligen Debatten beteiligten sich neben vielen anderen die berühmtesten Köpfe, zu nennen nur Rudolf v. Jhering, Max Weber, Gustav Radbruch, Carl Schmitt, Helmut Schelsky oder Niklas Luhmann. Insbesondere kurz nach 1900 sowie um 1970 wurde heftig über das Verhältnis von Rechts- und Sozialwissenschaften gestritten – jedoch obsiegte beide Male die dogmatische Tradition. Seit etwa 2000 erheben sich erneut Stimmen, die fordern, den Wirklichkeitsbezug der Rechtsauslegung zu verstärken und die sogenannten Nachbarwissenschaften in der Jurisprudenz besser zu berücksichtigen.
Lautmanns Analysen schildern, gegliedert nach den zeitgeschichtlichen Epochen, die Ideen und Exponenten, eingeordnet in ihren politisch-sozialen Kontext. Es handelt sich um ein Überblickswerk zu einem großen Thema mit einer schier unübersehbaren Literatur. Eigene Standpunkte deutet der Autor am Ende, im umfangreichsten Kapitel seines spannenden Durchgangs an. Auch Nichtfachleute können hier nachvollziehen, wie es dazu gekommen ist, dass juristisches Tun in der Bevölkerung als unzugänglich und weltfremd empfunden wird.