Gentleman, Manager, Homo Digitalis

Der Wandel der Rechtssubjektivität in der Moderne

  • Erscheinungsdatum: 04.2021
  • Hardcover
  • 264 Seiten
  • 22.2 x 14 cm
  • ISBN 978-3-95832-240-0
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Beschreibung


Gentleman, Manager und Homo Digitalis verkörpern drei Ideale des modernen schöpferischen Menschen. Freiheitspraktiken sind Teil seiner Subjektivität: bei der Erschließung neuen Wissens, der Erfindung neuer Technologien, der Errichtung einer prosperierenden Wirtschaft oder der Schaffung neuer Formen der Soziabilität. Rechtssubjektivität hat daher zwei Seiten: die sichtbare Seite der »konstituierten« Rechte – die viel diskutierte Geschichte der Deklarationen der Menschen- und Bürgerrechte seit dem späten 18. Jahrhundert – sowie eine teilweise undurchschaubare und bislang weniger beachtete Seite von gesellschaftlichen Einrichtungen und Einsetzungsprozessen.
Auf diese »instituierte« Seite der Rechtssubjektivität kommt es Thomas Vesting an: Eine sich selbst erzeugende und sich selbst immer wieder verändernde Freiheit steht im Mittelpunkt einer Entwicklungsgeschichte der Rechtssubjektivität und ihrer kulturellen Formen in der Moderne.

Thomas Vesting


Thomas Vesting ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität, Frankfurt am Main. Sein Arbeitsschwerpunkt ist Recht und Theorie der Medien. Bei Velbrück Wissenschaft erschienen: Die Medien des Rechts I–IV (2011–2015). Für die Übersetzung dieser vier Bände hat er 2015 den Preis zur Förderung der Übersetzung geisteswissenschaftlicher Werke durch Geisteswissenschaften International des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. erhalten.

Pressestimmen


Die zu Recht herausfordernde Quintessenz der hervorragend erarbeiteten Studie des Autors lautet daher: Die Rechtssubjektivität in der Moderne kann die ver- und zerstreute institutionierende Macht nicht selber schaffen, weder sie sich aneignen noch diese beschränkt verinnerlichen. Dem ist durchwegs beizupflichten.
Marga & Walter Prankl, Kultur-Punkt.ch.
Der im öffentlichen Recht beheimatete Autor zeigt dabei eine erstaunlich zivilrechtsaffine Seite, erinnert er doch immer wieder an die inzwischen sogar bei vielen Zivilrechtlern verschüttete Einsicht, dass die Errungenschaften der bürgerlichen Kultur nicht durch staatliche Regulierung, sondern durch den spontanen Erfindergeist kreativer Individuen und Unternehmen in die Welt kommen. Die Fähigkeit, ein modernes Rechtssubjekt zu sein, also Rechte und Pflichten nicht nur zu haben, sondern mit Leben zu füllen, lässt sich nicht von oben verordnen, sondern ist in ihrem Gelingen essentiell auf kulturelle Rahmenbedingungen angewiesen, die moderne Freiheitspraktiken erst ermöglichen. Letztere sind es, die den Unterschied zwischen technokapitalistisch erfolgreichen und erfolglosen Gesellschaften ausmachen.
Marietta Auer, FAZ, 15.10.2021.